Das Angeln ist nur mit gültiger Tageskarte erlaubt. Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar.
Es darf entweder mit 1 Rute aktiv (Fliegen-, Schlepp- oder Spinnrute)
oder mit 2 Ruten (Pose- oder Grund) passiv geangelt werden.
Gerne können sie im Laufe des Tages zwischen diesen Bedingungen und den
Teichen wechseln. Bitte angeln Sie nicht an 2 unterschiedlichen Teichen zur Zeit.
Das Anwerfen von Fischen auf Sicht (Reißen) wird mit Strafgeld und Platzverweis
geahndet.
Es sind keine Köderfische oder Fischbestandteile (Rogen) erlaubt.
Das Anfüttern ist nicht gestattet.
Das Urinieren im Park ist untersagt und wird mit 20 € geahndet
Tierschutzschlacht Verordnung: Gefangene Fische müssen mit einem
Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen, ordnungsgemäß durch
Kopfschlag betäubt und mit Herzstich oder Kiemenrundschnitt getötet
werden.
Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet.
Das Ausnehmen der Fische auf dem Grundstück des Angelparks ist nicht gestattet.
Der Käufer der Tageskarte verpflichtet sich, einem Mitarbeiter des Angelparks bei Kontrollen seine Identität
und die gefangenen Fische auf Verlangen vorzuzeigen.
Das Betreten der Angelteichanlage geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, die der Angler sich selbst, der
Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar.
Eltern haften für ihre Kinder.
Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot ist sofort zu entfernen.
Müll und Unrat ist mitzunehmen!
Grillen ist im Angelpark ist NICHT erlaubt. Bei Nachtanglern nur auf Anmeldung.
Verstöße gegen die Hausordnung werden mit € 20,00 geahndet oder der
Angelkarteninhaber ohne Entschädigung vom Angelpark verwiesen.
Bei Betreten der Anlage, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Fotos
gemacht werden dürfen und diese auch für Veröffentlichungen (auf Facebook,
Werbematerial, Internetpräsentation, etc.) verwendet werden können.